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Wir haben für Sie die häufigsten Fragen
und antworten rund um den eAutoindex zusammengestellt und bauen diese
Sammlung laufend aus.
Wie aktuell sind die Daten?
Die Daten werden jede Nacht (Montag-Freitag) aktualisiert.
Welches Gesetz erlaubt die Veröffentlichung der Daten?
1. Datenschutz
Die Online-Abfrage der Halterdaten wurde vom eidgenössischen Datenschutzbeauftragten geprüft
und als rechtlich zulässig befunden. Ein Kommentar ist im Pressespiegel "newsletter" vom
September 2002 erschienen (www.edsb.ch).
Das Projekt eAutoindex wurde von kantonalen wie auch von der departementalen
Datenschutzbeauftragtenstelle des Kantons Solothurn überprüft und als rechtlich
zulässig befunden. Neben den allgemeinen schweizerischen und kantonalen Datenschutzrichtlinien
und den speziellen Vorschriften aus dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist vorallem darauf zu
achten, dass die Daten keiner kommerziellen Verwendung dienen. Solche Fälle werden sofort mit
einer Datensperre resp. mit einem Entzug der Abfrageberechtigung geahndet.
2. Rechtliches
Gemäss Art. 104 Abs. 5 Satz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und Art. 126 Abs. 1 der
Verkehrszulassungsverordnung (VZV) kann der Name des Fahrzeughalters veröffentlicht werden.
Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes können jedermann, bekannt gegeben werden
(Art. 126 Abs. 1 VZV). Bei der Behandlung des SVG-Revisionsentwurfes im Ständerat im März 2000
wurde eine vorgeschlagene Änderung abgelehnt. Ein bedingungsloses Sperrrecht der Halterdaten
wurde vom eidgenössischen Parlament abgelehnt. Der Kanton regelt somit die Auflagen für eine
Haltersperre.
3. Rechte und Pflichten
Generell gelten die Vorgaben und Einschränkungen im Umgang
mit den zur Verfügung gestellten Daten als Bestandteil der
Datenschutzbestimmungen und somit als rechtsverbindlich.
Jedes Verhalten, das den Vorgaben und Einschränkungen
zuwiderläuft, gilt als Verletzung der Datenschutzbestimmungen und kann
entsprechend den kantonalen Rechtsgrundlagen geahndet werden.
Wie kann ich meine Halterdaten sperren lassen?
Eine Halterauskunftssperre wird auf schriftliches Gesuch hin bewilligt.
Wieviele Abfragen sind möglich?
Es können maximal 3 Abfragen pro 24 Stunden eingegeben werden.
Wozu braucht es ein Passwort?
Bis zu 3 Halterauskünfte von Kontrollschildern können ohne Passwort abgefragt werden.
Für Versicherungen besteht ein spezieller Zugang über ein Passwort. Die Versicherer sind
berechtigt, weitere Daten ihrer Kunden abzufragen. Es handelt sich vor allem um Fahrzeug-
und Kontrollschilddaten.
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